In seiner Sitzung am 7. Februar beschäftigte sich der BBV-Landesfachausschuss für tierische Erzeugung und Vermarktung um ein staatliches Tierwohllabel beziehungsweise eine Kennzeichnung der Haltungsform bei Fleisch.
Der Ausschuss kritisiert, dass Lebensmitteleinzelhändler wie aktuell Lidl mit seinem Haltungskompass ein Thema nach dem anderen in die Hand nehmen, um Marketing zu machen und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Mit Blick auf die politisch diskutierte staatliche Kennzeichnung der Haltungsform betont der Ausschuss folgende Grundsätze:
- Landwirte, die Anforderungen umsetzen, die über den gesetzlichen Standards liegen, müssen mindestens einen Kostenausgleich erhalten. Es ist zwingend ein Mehrpreis für solche Produkte an der Ladentheke umzusetzen, der auch als Mehrerlös beim Landwirt ankommen muss.
- Die Initiative Tierwohl darf nicht beschädigt oder ausgehebelt werden.
- Zusätzliche Kosten (unter anderem für Logistik) dürfen nicht beim Erzeuger hängenbleiben.
- Ausländische Produkte, die nicht den deutschen gesetzlichen Standard einhalten, müssen gesondert gekennzeichnet werden.
- Im Falle der Entwicklung einer staatlichen Kennzeichnung sind eine Folgenabschätzung sowie eine frühzeitige Einbindung aller Akteure der betroffenen Wertschöpfungskette unerlässlich. Zudem sollte ein Pilotprojekt durchgeführt werden, bevor eine flächendeckende Umsetzung erfolgt.