Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss der US-Chemiekonzerne Dow und DuPont nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Wie die Kommission mitteilte, erfolgt die Genehmigung unter der Auflage, dass sich DuPont von großen Teilen seiner Pflanzenschutzmittelsparte trennen muss.
Konkret solle DuPont seine Portfolios im Bereich der Getreideherbizide gegen Unkräuter und Teile seiner Insektizidsparten veräußern. Zudem wird DuPont Teile der Forschung und Entwicklung sowie der Organisation im Segment Pflanzenschutz verkaufen müssen. Davon ausgenommen sind nach Angaben des Unternehmens die Bereiche Saatgut, Nematizide sowie fortgeschrittene Forschungs- und Entwicklungsprogramme, die man weiterführen und zur Marktreife bringen wolle.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte mit Blick auf die erteilte Genehmigung, damit werde verhindert, dass der Wettbewerb insbesondere auf dem Pflanzenschutzmittelmarkt beeinträchtigt und die Innovationstätigkeit zur Entwicklung besserer Produkte eingeschränkt werde.
Nach Angaben der Kommission haben die Zusagen über die geplanten Veräußerungen die Bedenken der Wettbewerbshüter vollumfänglich ausgeräumt. Die Kommission hatte im Rahmen dieses Verfahrens eng mit anderen Wettbewerbsbehörden, insbesondere aus Australien, Brasilien, Chile, China, Südafrika und Kanada sowie mit dem US-Justizministerium zusammengearbeitet, die die Fusion ebenfalls prüfen.
Dow hat seinen Sitz in den USA und bildet die Muttergesellschaft der Dow-Gruppe, die in den Bereichen Kunststoffe und Chemikalien, Kohlenwasserstoffe, Agrochemikalien sowie Energieerzeugnisse und -dienstleistungen tätig ist. DuPont hat seinen Sitz ebenfalls in den Vereinigten Staaten und ist die oberste Muttergesellschaft der DuPont-Gruppe, deren Geschäftstätigkeit sich auf eine Vielzahl von Kunststoffen und Chemikalien, Agrochemikalien, Farben, Saatgut und andere Materialien erstreckt.