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Kommission sagt, wie sie Milchbauern stärken will

Auf Basis des Berichts der hochrangigen Expertengruppe Milch hat die EU-Kommission nun Legislativvorschläge zur Stärkung der Milchbauern in der Kette zur Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen vorgelegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf Basis des Berichts der hochrangigen Expertengruppe Milch hat die EU-Kommission nun Legislativvorschläge zur Stärkung der Milchbauern in der Kette zur Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen vorgelegt. Wie der DBV mitteilt, beziehen sich die Vorschläge auf schriftliche Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeuger und Molkerei, die Gründung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden sowie zur Transparenz am Milchmarkt. Im Einzelnen soll das EU-Recht in folgenden Punkten geändert werden: 1. Wie im nationalen Recht bereits gegeben, soll nun auch das EU-Recht die Billigung von Erzeugerorganisationen vorsehen. Erzeugerorganisationen sollen damit ermächtigt werden, Milchlieferverträge mit der Molkerei oder der Milchsammelstelle für ihre Mitglieder auszuhandeln. Diese dürfen dann aber u.a. nicht mehr als 3,5 % der gesamten EU-Milcherzeugung bündeln. Ferner soll im EU-Recht die Möglichkeit für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Erzeugerorganisationen geschaffen werden. 2. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit gegeben, eine Verpflichtung zum Abschluss von schriftlichen Verträgen zwischen Milcherzeuger und Verarbeiter einzuführen. Der im Voraus abzuschließende und frei auszuhandelnde Vertrag soll den für die Lieferung zu zahlenden Preis bzw. eine Preisformel, die Liefermenge und die Vertragslaufzeit beinhalten. Von einer Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge sind Genossenschaften und deren Mitglieder ausgenommen, wenn die Satzung bereits Regelungen im Sinne der genannten Vertragselemente enthält. 3. Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eröffnet werden, Branchenorganisationen, die die Akteure im Milchsektor (Milcherzeuger, Verarbeiter, Händler und Einzelhandel), repräsentieren, anzuerkennen. Die Vorschläge zu den Branchenorganisationen zeigen deutlich die Grenzen möglicher Vereinbarungen, Entscheidungen und Verhaltensweisen auf. Mit der Tätigkeit dieser Organisationen darf es nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs, der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes und zur Festsetzung von Preisen kommen. 4. Hinsichtlich der Transparenz sieht der Verordnungsvorschlag die Meldung der monatlichen Milchliefermengen durch die Molkereien an eine zuständige nationale Behörde vor. Der DBV weist allerdings darauf hin, dass es viele dieser Maßnahmen in Deutschland schon längst gibt. So seien hier rund 70 % der Milchbauern genossenschaftlich organisiert. Das vertragliche Miteinander sei hier über Milchlieferordnungen und Satzungen geregelt. Die restlichen 30 % würden ihre Milch privaten Molkereien andienen, mit denen es ebenso Verträge gebe, während eine Vielzahl von Milcherbauern in den anderen EU-Mitgliedsstaaten keine schriftlichen Verträge mit ihren Abnehmern hätten. Die Vorschläge über verbindlichere Vertragsbestandteile bezüglich Preisen, Mengen und Fristen bringen nach Ansicht des DBV jedoch einen positiven Impuls in die Diskussion zur Stärkung der Milchbauern in der Wertschöpfungskette. In Bezug auf die Stärkung von Erzeugerorganisationen zur Verbesserung der Verhandlungsmacht biete das deutsche Marktstrukturgesetz ausreichend rechtliche Möglichkeiten, die es in anderen EU-Mitgliedstaaten so nicht gibt.

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