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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Kommission zeigt Verfahren zur Wahrung der Koexistenz

Genetisch veränderter Mais muss nicht zwangsläufig mit konventionell oder biologisch angebautem Mais vermischt werden. Das geht aus einem gestern von der Kommission vorgelegtem Bericht hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Genetisch veränderter Mais muss nicht zwangsläufig mit konventionell oder biologisch angebautem Mais vermischt werden. Das geht aus einem gestern von der Kommission vorgelegtem Bericht hervor. Wird die Ernte richtig gelagert und das Saatgut durch Sicherheitsabstände voneinander aufbewahrt, besteht kaum ein Risiko, dass beide Sorten miteinander in Berührung kommen.


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"Die empfohlenen Verfahren sind im Zusammenhang mit dem neuen Konzept für die Koexistenz und den Anbau genetisch veränderter Organismen zu sehen. Sie räumen den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität ein, die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen zu organisieren," sagte Kommissar John Dalli, zuständig für Gesundheit und Verbraucherpolitik.


Die im Bericht empfohlenen Verfahren ("Best Practices") beziehen sich auf sämtliche Phasen des Anbaus von genetisch verändertem Mais bis zur ersten Verkaufsstelle sowie auf drei Formen der Erzeugung: Körnermais, Silomais und Zuckermais. So garantiere beispielsweise die Einhaltung von Mindestabständen von 15 bis 50 m, dass das Risiko einer Kreuzbestäubung zwischen GV-Mais und Nicht-GV-Mais verringert und den GVO-Gehalt konventioneller Nahrungs- und Futtermittel auf unter 0,9 % (d. h. unter den vorgeschriebenen Schwellenwert für die Kennzeichnung) gesenkt wird, so die Kommission.


Die Original-Pressemitteilung auf englisch finden Sie hier. Der Bericht über vorbildliche Verfahren ist unter dieser Adresse verfügbar.

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