Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am vergangenen Freitag das zweite Konjunkturpaket beschlossen. Das Paket mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro besteht aus einem ganzen Maßnahmenbündel, mit dem der Bund konjunkturelle Anreize zur Sicherung von Beschäftigung schaffen will. Dies soll sowohl durch öffentliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur als auch durch eine Entlastung der Bürger erreicht werden.
Gesonderte Maßnahmen für die Landwirtschaft wurden trotz wiederholter Forderungen aus dem Berufsstand jedoch nicht mehr in das Gesetzespaket aufgenommen. Allerdings profitiert der Agrarbereich von einer Reihe der vorgesehenen Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für die Anhebung der Bundeszuschüsse zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auch bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) auswirken wird. Die LKK werden ihre Beiträge in diesem Jahr in einer Größenordnung von voraussichtlich rund 10 % senken. Direkt zugute kommen auch den Landwirten die Entlastung bei der Einkommensteuer sowie der einmalige Bonus von 100 Euro pro Kind in diesem Jahr. Ferner sind in den 3,5 Mrd. Euro umfassenden Investitionsschwerpunkt Infrastruktur auch "ländliche Infrastrukturmaßnahmen" mit Ausnahme von Abwasseranlagen und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) einbezogen. Hierbei kommen Maßnahmen der Dorfentwicklung wie ländlicher Wegebau und Ausbau von Nahwärmenetzen oder auch des Binnenhochwasserschutzes in Betracht, wie Staatssekretär Dr. Gerd Müller vergangene Woche in Berlin erläuterte. Verstärkt gefördert werden soll auch der Breitbandausbau. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte in einer Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses vergeblich eine stärkere Berücksichtigung des Agrarsektors im Konjunkturpaket gefordert. Bereits in dieser Woche soll das Gesetz vom Bundesrat beschlossen werden.