Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Kopfschütteln über neue Pauschalierungsregeln

Der DBV kritisiert den zum 1. Januar 2011 für die Umsatzsteuerpauschalisierung in Kraft tretenden Anwendungserlass. Darin gebe es zahlreiche einengende Auslegungen, die weder durch die Gesetzgebung noch durch die Rechtsprechung geboten sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV kritisiert den zum 1. Januar 2011 für die Umsatzsteuerpauschalisierung in Kraft tretenden Anwendungserlass. Darin gebe es zahlreiche einengende Auslegungen, die weder durch die Gesetzgebung noch durch die Rechtsprechung geboten sind. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass habe zwar keinen Gesetzescharakter, sei aber für die Finanzverwaltung bindend. So solle die Pauschalierung unter anderem nicht mehr anwendbar sein, wenn landwirtschaftliche Maschinen zu mehr als 5 % für Tätigkeiten außerhalb der reinen Urproduktion genutzt werden. Ebenfalls könnten Betriebe mit Pensionpferdehaltung oder mit Energieerzeugung aus Nachwachsenden Rohstoffen betroffen sein. Nicht nur landwirtschaftliche Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten, sondern auch Dienstleistungen zwischen Landwirten sollen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr unter die Pauschalierung fallen. Auch wer Apfelsaft aus eigenen und zu mehr als 25 % zugekauften Äpfeln herstellt, soll die Vereinfachungsregelung nicht mehr anwenden dürfen. Angeblich soll sogar landwirtschaftlich erzeugtes Biogas nicht mehr als landwirtschaftliches Produkt gelten.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Durch solche unnötig engen Auslegungen geht nach Ansicht des Bauernverbandes für viele Betriebe der Vereinfachungseffekt verloren und sie müssen stattdessen zusätzliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Sogar das "Entgegenkommen" der Finanzverwaltung durch Wiedereinführen einer Bagatellgrenze für landwirtschaftliche Dienstleistungen falle mit 4.000 Euro pro Kalenderjahr angesichts der bis vor wenigen Jahren geltenden Grenze von 10.300 Euro äußerst bescheiden aus und führe zum Beispiel bei einem unvorhergesehenen Wintereinbruch mit verstärktem Winterdienst durch landwirtschaftliche Betriebe bei Überschreiten der Grenze schnell zu umsatzsteuerlichen Zusatzbelastungen.


Was genau auf Sie zukommt, lesen Sie jetzt ausführlich in der aktuellen top agrar 1/2011 ab S.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.