Der DBV kritisiert den zum 1. Januar 2011 für die Umsatzsteuerpauschalisierung in Kraft tretenden Anwendungserlass. Darin gebe es zahlreiche einengende Auslegungen, die weder durch die Gesetzgebung noch durch die Rechtsprechung geboten sind. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass habe zwar keinen Gesetzescharakter, sei aber für die Finanzverwaltung bindend. So solle die Pauschalierung unter anderem nicht mehr anwendbar sein, wenn landwirtschaftliche Maschinen zu mehr als 5 % für Tätigkeiten außerhalb der reinen Urproduktion genutzt werden. Ebenfalls könnten Betriebe mit Pensionpferdehaltung oder mit Energieerzeugung aus Nachwachsenden Rohstoffen betroffen sein. Nicht nur landwirtschaftliche Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten, sondern auch Dienstleistungen zwischen Landwirten sollen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr unter die Pauschalierung fallen. Auch wer Apfelsaft aus eigenen und zu mehr als 25 % zugekauften Äpfeln herstellt, soll die Vereinfachungsregelung nicht mehr anwenden dürfen. Angeblich soll sogar landwirtschaftlich erzeugtes Biogas nicht mehr als landwirtschaftliches Produkt gelten.
Durch solche unnötig engen Auslegungen geht nach Ansicht des Bauernverbandes für viele Betriebe der Vereinfachungseffekt verloren und sie müssen stattdessen zusätzliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Sogar das "Entgegenkommen" der Finanzverwaltung durch Wiedereinführen einer Bagatellgrenze für landwirtschaftliche Dienstleistungen falle mit 4.000 Euro pro Kalenderjahr angesichts der bis vor wenigen Jahren geltenden Grenze von 10.300 Euro äußerst bescheiden aus und führe zum Beispiel bei einem unvorhergesehenen Wintereinbruch mit verstärktem Winterdienst durch landwirtschaftliche Betriebe bei Überschreiten der Grenze schnell zu umsatzsteuerlichen Zusatzbelastungen.
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