Die meisten Landwirte können sich für das kommende Jahr auf stabile Krankenversicherungsbeiträge einstellen. Nach einer Umfrage bleiben 2009 die Beiträge von fünf landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) unverändert. Drei landwirtschaftliche Kassen sowie die Krankenkasse für den Gartenbau werden hingegen ihre Beiträge mit Beginn des neuen Jahres anheben.
Auf dem bisherigen Niveau bleiben die Beiträge für landwirtschaftliche Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und freiwillig Versicherte bei den LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (HRS), Niederbayern/Oberfalz und Schwaben (NOS) sowie Mittel- und Ostdeutschland (MOD). Die gilt auch für die LKK Schleswig-Holstein und Hamburg (SHH), wobei hier Änderungen im Jahr 2009 nderzeit noch nicht ausgeschlossen werden können.
Die LKK Baden-Württemberg (BW) hält 2009 die Beiträge für landwirtschaftliche Unternehmer auf dem diesjährigen Stand, hebt allerdings die Beiträge für freiwillige Versicherte um durchschnittlich 5 % an. Spürbar höhere Beiträge kommen auf die Versicherten der LKK Niedersachen-Bremen (NB) zu. Die Krankenkasse wird vorbehaltlich der Zustimmung der Vertreterversammlung die Beiträge für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige um etwa 6 % anheben. Bei den freiwillig Versicherten beläuft sich die Beitragssteigerung über alle Beitragsklassen hinweg rechnerisch auf rund 11,5 %. Die Beitragsklassen bleiben unverändert. Auch in Nordrhein-Westfalen steigen die Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2009, und zwar der LKK NRW zufolge für landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige um 3 % und für freiwillig Versicherte um 10 %. Noch deutlicher fällt die Erhöhung bei der LKK Franken und Oberbayern (FOB) aus. Dort werden die Beiträge für Unternehmer in den einzelnen Beitragsklassen zwischen 9,47 % und 12,44 % angehoben. Für die freiwilligen Mitglieder steigen die Beiträge in einzelnen Klassen zwischen gut 11 % und rund 13 %. Im Gartenbau ist mit Wirkung vom 1. Januar 2009 eine Beitragserhöhung von 10 % sowohl für Unternehmer als auch für freiwillig Versicherte vorgesehen.