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Kritik an Gebühren für Lebensmittelkontrollen in NRW

Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung von Gebühren für nicht-anlassbezogene Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) seine Kritik verschärft. Auf einem Empfang am 8.

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Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung von Gebühren für nicht-anlassbezogene Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) seine Kritik verschärft.


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Auf einem Empfang am 8. Januar, wo auch Landesagrarminister Johannes Remmel anwesend war, forderte BLL-Präsident Stephan Nießner dieses Vorhaben noch einmal gründlich zu überdenken oder „zumindest im Vorfeld eine saubere Folgenabschätzung durchzuführen, um die erwarteten erheblichen finanziellen wie wettbewerblichen Konsequenzen für die betroffenen Landesunternehmen in Handwerk, Industrie und Handel absehen zu können“.

 

Weiterhin kritisierte Nießner die geplante Veröffentlichung von Kontrollergebnissen, da es „derzeit an den strukturellen Rahmenbedingungen für die rechtsstaatlich einwandfreie Einführung der Veröffentlichung von amtlichen Kontrollergebnissen“ fehle.



Minister Johannes Remmel gab anschließend in seiner Funktion als Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) 2016 einen Ausblick auf die möglichen Schwerpunktthemen der VSMK in diesem Jahr wie beispielsweise den Verbraucherschutz 4.0, sprich den Schutz der Verbraucher in der digitalisierten Welt. Aber auch Projekte zur Erhöhung der Wertschätzung von Lebensmitteln und damit Reduzierung von Lebensmittelverschwendung stehen auf dem Programm. Weiterhin sprach Minister Remmel über höhere Transparenz im Lebensmittelbereich hinsichtlich der amtlichen Kontrollergebnisse und die Minderung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung.



Elmar Brok, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, warf einen Blick auf das Brüsseler Parkett und die dort diskutierten Lebensmittelthemen. Als Fazit für 2015 hielt er zunächst fest, dass die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) dank der klaren Kennzeichnungsvorgaben, insbesondere die verpflichtende Nährwertkennzeichnung, eine große Errungenschaft für die Verbraucher sei. Gleichzeitig kritisierte er eine bewertenden Kennzeichnung sowie geplante Nährwertprofile: „Die Bewertung eines einzelnen Lebensmittels kann nur dann funktionieren, wenn ich das gesamte betrachte. Außerdem führt eine Erziehungsdiktatur nicht zu mehr Freiheit und schon gar nicht zu besseren Verhaltensmustern. Wir müssen weg von der staatlichen Lenkung“.

 

Beim Thema Gebühren für nicht-anlassbezogene Kontrollen erinnerte Brok an das Prinzip der Daseinsvorsorge und erläuterte: „Alle erstmal unter Generalverdacht zu stellen, ist nicht der richtige Ansatz. Das Finden der schwarzen Schafe sollte auch von den schwarzen Schafen bezahlt werden.“

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