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KTG-Verwalter wollen 60 Mio. Euro von Manager-Versicherung

Für die Gläubiger des insolventen Agrarkonzerns KTG Agrar gibt es vor der heute in Hamburg stattfindenden Gläubigerversammlung vage Hoffnung, zumindest einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurückzubekommen. Etwa 10.000 Kleinanleger hatten Anleihen von KTG Agrar für rund 342 Mio. Euro gezeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Gläubiger des insolventen Agrarkonzerns KTG Agrar gibt es vor der heute in Hamburg stattfindenden Gläubigerversammlung vage Hoffnung, zumindest einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurückzubekommen.


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Etwa 10.000 Kleinanleger hatten Anleihen von KTG Agrar für rund 342 Mio. Euro gezeichnet. Der Insolvenzverwalter und die Vertreter der Anleger prüfen derzeit, ob sie über die Manager-Haftpflichtversicherung des ehemaligen Konzernvorstands und der Aufsichtsräte 60 Mio. Euro einklagen können. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin ‘Capital‘ unter Berufung auf Unternehmenskreise auf seiner Website capital.de.


Nach ‘Capital‘-Informationen belaufen sich die Haftungsansprüche gegen die ehemalige KTG-Führungsetage auf 40 Mio. Euro für den Vorstand und 20 Mio. Euro für den Aufsichtsrat. Wie es bei börsennotierten Unternehmen üblich ist, hat der KTG-Konzern für seine Topmanager eine Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen.

Versicherungsgeber der Police ist die Allianz.

 

Sollte die D&O-Versicherung die 60 Mio. Euro zahlen, wäre das ein Hoffnungsschimmer für die Anleger. Denn der Verkauf der Unternehmensteile brachte bislang nur wenig Kapital ein. Nach Informationen von ‘Capital‘ zahlte die Gustav-Zech-Stiftung, die den Zuschlag für das Kerngeschäft des Agrarkonzerns bekam, lediglich einen Kaufpreis von fünf Mio. Euro. Beim Verkauf der KTG-Tochter Bio-Zentrale Naturprodukte an einen strategischen Investor, hinter dem unter anderem die Lindhorst-Gruppe aus Winsen/Aller steckt, flossen drei Mio. Euro.


Weitere zwei Mio. Euro kassierten die Sanierer für den KTG–Standort Quesitz bei Leipzig, der gesondert verkauft wurde.

 

Ob die D&O-Versicherung allerdings eintreten muss, und damit die Anleger einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, ist noch unklar. Bei „wissentlicher Pflichtverletzung“ der Manager ist die Police unwirksam.

Gegenüber ‘Capital‘ bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft, dass ein Verfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Siegfried Hofreiter, und andere Manager wegen unrichtiger Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingeleitet wurde. Dies wäre ein Verstoß gegen das Aktienrecht. Ob sich andere Delikte wie Insolvenzverschleppung oder gar Betrug anschließen würden, müssten die Ermittlungen ergeben. „Wir sind noch ganz am Anfang“, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach gegenüber ‘Capital‘.

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