Den meisten Ländern gehen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Düngegesetz nicht weit genug. Mehr als 20 Punkte enthält die Empfehlung für eine Stellungnahme des Bundesrates zum vorliegenden Regierungsentwurf, die der Agrar- und der Umweltausschuss für die Bundesratssitzung am 29. Januar abgegeben haben.
Gefordert werden weitere Erleichterungen beim vorgesehenen Datenabgleich zwischen unterschiedlichen Behörden für eine effektivere Kontrolle der Düngung. Insbesondere sind die Ausschüsse dafür, den Datenabgleich in automatisierter Form vorzunehmen und auch einen Zugriff der für das Düngerecht zuständigen Fachbehörden auf Daten sonstiger Behörden wie Bau- und Immissionsschutzbehörden zu ermöglichen.
Das im Gesetzentwurf angekündigte Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrat sollte laut Empfehlung zwingend mit den Ländern abgestimmt werden müssen. Auch für Gärreste aus Biogasanlagen wollen die Länder Regelungen zur Lagerkapazität erlassen können. Ferner sollten den Ausschüssen zufolge die Bundesländer ermächtigt werden, spezielle düngerechtliche Anforderungen an die Vermittler von Wirtschaftsdüngern zu erlassen.
Geschaffen werden sollte nach ihrem Willen zudem ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für die Einführung eines freiwilligen Gütesicherungssystems bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern. Deutlich ausweiten wollen die Länder den Bußgeldrahmen. Anstatt mit bis zu 50 000 Euro sollen Verstöße gegen das Düngerecht laut Empfehlung künftig mit bis zu 200 000 Euro geahndet werden können.
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