Die Länder drängen auf eine Absenkung des Steuersatzes für Mehrgefahrenversicherungen. Auf ihrer Herbstkonferenz in Schöntal bekräftigten die Agrarminister einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates. Gleichzeitig sprachen sich die Ressortchefs erneut für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe aus. Sie wäre „ein zielführendes Instrument zum einzelbetrieblichen Risikomanagement“, heißt es in einem Beschluss der Länderminister.
Unterdessen bekräftigte das Bundeslandwirtschaftsministerium seine ablehnende Haltung gegenüber staatlich geförderten Versicherungslösungen zur Begrenzung betrieblicher Risiken im Rahmen der anstehenden Agrarreform. Für den Zeitraum 2014 bis 2020 bestehe über das bisherige Maß hinaus keine Notwendigkeit für direkte staatliche Aktivitäten im Risikomanagement für die Landwirtschaft, so das Ministerium in einem Bericht für die Agrarministerkonferenz.
Als Argumente gegen die Einführung staatlich mitfinanzierter Versicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit in Deutschland führt das Ressort den damit verbundenen erheblichen Mittelbedarf, die Konkurrenz zu anderen Maßnahmen in der Zweiten Säule mit größerer gesellschaftlicher Bedeutung sowie eine Schwächung der Direktzahlungen bei Umschichtung von Mitteln in die Zweite Säule an.
Zudem warnt das Ministerium davor, das unerlässliche eigenverantwortliche Risikomanagement der Betriebsleiter zu unterlaufen und befürchtet, dass aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Länder eine bundeseinheitliche Anwendung ohnehin nicht gewährleistet sein würde.
Das Agrarressort sieht eigenen Angaben zufolge die Wirtschaft gefordert, notwendige und angepasste Maßnahmen des Risikomanagements eigenverantwortlich weiterzuentwickeln. Landwirte seien Unternehmer, die mit den Maßnahmen der Ersten Säule der GAP bereits eine Grundsicherung erhielten. Darüber hinaus bestünden bereits Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung, etwa im Rahmen der Tierseuchenkasse, sowie staatliche Ad-Hoc-Beihilfen. (AgE)