Für zu niedrig halten die Landwirtschaftsminister der Länder die derzeit üblichen Entschädigungssätze beim Stromleitungsbau. Nur mit einer Anhebung werde der Netzausbau auf eine größere Akzeptanz bei Landwirten und Waldbesitzern stoßen, stellten die Agrarminister auf ihrer Frühjahrskonferenz in Konstanz fest. Ausdrücklich erkennen die Ressortchefs das Erfordernis eines beschleunigten Netzausbaus im Zuge der Umsetzung der Energiewende an. Dabei seien allerdings in Fällen, in denen „die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen nicht vermieden werden kann“, die Belastungen betroffener Landwirte und Waldbesitzer „in angemessener Weise auszugleichen“. Gleichzeitig sei es sinnvoll, die geplante Kompensationsverordnung auf alle länderübergreifenden Infrastrukturmaßnahmen auszuweiten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird aufgefordert, die Rechtslage zur Bemessung von Entschädigungen für die Einräumung von Dienstbarkeiten zu Gunsten der betroffenen Grundeigentümer anzupassen. Generell müsse dafür Sorge getragen werden, dass Agrarbelange bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen hinreichend Berücksichtigung fänden und die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen nur im notwendigen Umfang erfolge. Dies gelte sowohl für die bauliche Flächeninanspruchnahme als auch für die daraus resultierenden Kompensationspflichten. Die land- und forstwirtschaftlichen Fachbehörden seien in entsprechenden Verfahren frühzeitig zu beteiligen, um die agrarstrukturellen Belange bereits in einem frühen Verfahrensstadium berücksichtigen zu können, heißt es in dem Beschluss der Minister. Unterdessen bekräftigte der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Forderung nach besserer Beachtung der Anliegen der Landwirte und Grundeigentümer beim Netzausbau im Rahmen der Energiewende.
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