Die Länder sollen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald einschränken dürfen. Eine entsprechende Ermächtigung im Pflanzenschutzgesetz ist das Ziel eines Gesetzesantrags, den die nordrhein-westfälische Landesregierung in den Bundesrat eingebracht hat.
In ihrer Gesetzesbegründung verweist die Düsseldorfer Regierung auf das Ziel einer naturnahen Waldbewirtschaftung, mit dem der regelmäßige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zu vereinbaren sei. Grundsätzlich könnten durch Anwendung geeigneter mechanischer und waldbautechnischer Verfahren Wälder ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln begründet und ökonomisch erfolgreich bewirtschaftet werden.
Ausnahmen stellten Insektengradationen dar, die den Wald existentiell gefährden könnten und auch durch Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden müssten. Zwar gebe es derzeit keinen allgemeinen bundesweiten Regelungsbedarf.
Die vorgesehene Öffnungsklausel solle es jedoch den Ländern ermöglichen, im Bedarfsfall landesspezifische Einschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald durchzusetzen, heißt es im Gesetzentwurf.