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Bayern

Landesweit Mahnfeuer gegen Insektenschutzgesetz

Bayernweit haben am Montagabend Landwirte mit Mahnfeuern gegen das geplante Insektenschutzgesetz protestiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Unter dem Motto „Wir brennen für Landwirtschaft und Insektenschutz“ protestierten in ganz Bayern Landwirte mit Mahnfeuern gegen das geplante Insektenschutzgesetz. Eingeladen waren dazu Mitglieder des Bauernverbands, von "Land schafft Verbindung" (LSV) und der Maschinenringe

Die Regelungen hätten verheerende Folgen für die regionale Landwirtschaft protestieren, so der Bayerische Bauernverband (BBV). Die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgeschlagenen Maßnahmen hätten vor allem dort gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft, wo Bauern in FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebieten wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen haben, ihn mit ihrer Arbeit pflegen und erhalten.

800.000 ha in Bayern betroffen

Durch die neuen Einschränkungen in Naturschutzgebieten, Streuobstflächen, FFH- und Vogelschutzgebieten, an Gewässern und auf artenreichem Grünland wären in Bayern rund 800.000 ha landwirtschaftliche Fläche betroffen. Die Bäuerinnen und Bauern fordern deshalb: "Kooperation statt neuer Verbote!"

Der Entwurf sieht laut BBV pauschale Bewirtschaftungseinschränkungen (Pflanzenschutz) vor allem in FFH- und Vogelschutzgebieten, zusätzliche Auflagen bei Gewässerrandstreifen sowie zusätzliche Unterschutzstellungen „artenreiches Grünland“ und „Streuobst“.

Geplant ist die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Mittwoch dieser Woche im Bundeskabinett. Anschließend stehen Beratungen des Bundestags und dann auch des Bundesrats an.

Die Forderungen der Landwirtschaft lauten:

- Ausrichtung auf Kooperation

- Vertrauensschutz für bisherige Anforderungen bei Natura 2000 und freiwillige Leistungen z.B. bei Grünland und Streuobstwiesen

- Keine Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobst als gesetzlich geschütztes Biotop

- Keine Beeinträchtigung der Förderfähigkeit beim Vertragsnaturschutz

- Grundsätzlich sind Ausgleichsregelungen verpflichtend zu verankern.

- Vorab muss eine Folgenabschätzung - flächenbezogen und wirtschaftlich – auf den Tisch!

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