„Die Hofabgabeklausel hat sich bewährt. Sie hat für erfahrene Landwirte einen Anreiz geschaffen, den Hof zu einem Zeitpunkt zu übergeben, an dem der Betrieb wirtschaftlich gut aufgestellt ist und die zukünftige Ausrichtung des Betriebes durch den Hofnachfolger mit beeinflusst werden kann“, so Gerti Engels, Präsidentin des Westfälisch-Lippischen Landfrauenverbandes, die für eine Beibehaltung der Hofabgabeklausel plädiert. Aus ihrer Sicht bedarf es für die erforderlichen Investitionen auf den Höfen einer rechtzeitigen Betriebsübergabe, um Entscheidungen zur Unternehmensentwicklung langfristig und frühzeitig treffen zu können, zitiert das Wochenblatt Westfalen-Lippe die Präsidentin.
Zudem habe die Klausel entscheidend dazu beigetragen, dass die deutschen Landwirte im EU-Vergleich im Durchschnitt deutlich jünger sind als ihre Berufskollegen in anderen Mitgliedsstaaten. Sie sorge dafür, dass gut ausgebildete, motivierte Betriebsleiter die Zukunftsfähigkeit der Betriebe sicherstellten. Beispiele zeigten, dass eine Hofübergabe auch außerfamiliär gelingen kann, wenn keines der Kinder den Hof übernehmen wolle, so Engels.
„Die Klausel ist ein notwendiges strukturpolitisches Instrument. Sie erhält und verbessert die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe und gehört daher nicht abgeschafft“, ist Engels sicher. (ad)
Hintergründe:
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