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Landgesellschaften warnen vor Zweiklassengesellschaft bei der Digitalisierung

Vor einer „Zweiklassengesellschaft“ im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung hat der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Landgesellschaften, Volker Bruns, gewarnt. Die bisherigen Anstrengungen in Deutschland zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur auf dem Land reichten nicht aus, sagte Bruns.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor einer „Zweiklassengesellschaft“ im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung hat der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Volker Bruns, gewarnt. Die bisherigen Anstrengungen in Deutschland zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur auf dem Land reichten nicht aus, sagte Bruns.


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„Es geht hier um nichts weniger als um Chancengleichheit und Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume“, mahnte der BLG-Vorsitzende. Seiner Einschätzung nach wird die Digitalisierung das Leben und das Arbeiten zunehmend verändern. Die beste Breitbandversorgung und ein leistungsfähiges Netz für ländliche Räume seien eine unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen auf dem Land. Hier sieht Bruns insbesondere eine künftige Bundesregierung am Zug.


Der Vorstandsvorsitzende bekräftigte die Forderungen der Landgesellschaften nach einer ressortübergreifenden Politik für ländliche Räume. Dies gelte nicht zuletzt angesichts der anstehenden Bildung eines gesamtdeutschen Fördersystems nach 2020. Voraussetzung für eine Weiterentwicklung der ländlichen Entwicklungspolitik sei zudem die Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen. „Lediglich die Namensergänzung eines Bundesministeriums mit dem Untertitel ‚Ländliche Räume‘ wird weder den Herausforderungen noch den Erwartungen gerecht“, warnte Bruns.


Die Geschäftsführerin der Hessischen Landgesellschaft (HLG), Prof. Martina Klärle, betonte die Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume. Sie nannte die Bereiche Mobilität, Landnutzung und Grundversorgung als Beispiele für anstehende Umwälzungen.

 

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