Nach der Reform der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) soll die Verwaltung künftig kostengünstiger und effizienter arbeiten. Vorschusslorbeeren gab es dazu jetzt schon einmal von Agrar-Staatssekretär Peter Bleser auf der Vertreterversammlung am Mittwoch in Kassel.
„Effizienzsteigerungen sind im Interesse der Beitragszahler absolut notwendig. Mit der Errichtung des Bundesträgers haben wir die Weichen für eine nachhaltige Sicherung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gestellt“, lobte Bleser. Auf diesem Erfolg dürfe man sich jedoch nicht ausruhen.
Der CDU-Politiker forderte, die eingeleitete Modernisierung konsequent fortzusetzen, schließlich sei es ein "ambitioniertes Ziel" künftig rund 40 Mio. Euro einzusparen. Wie das gelingen solle, müsse die Selbstverwaltung der SVLFG jetzt allerdings selbst entscheiden. Laut Bleser hat der Vorstand aber bereits seine Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, die Vorgaben einzuhalten, auch wenn es schwer falle. „Das ist ein wichtiges Signal für uns, das begrüßen wir ausdrücklich“, sagte der Staatssekretär.
Wichtig ist laut Bleser, dass sich das agrarsoziale Sicherungssystem ab jetzt an demographische Veränderungen und den landwirtschaftlichen Strukturwandel anpasst. Nur so könne es dauerhaft und langfristig auch gesellschaftliche Akzeptanz bekommen. Die Bundesregierung will die Versicherung dabei konstruktiv begleiten.
Die Vertreterversammlung der SVLFG hat am Mittwoch außerdem einen Beschluss zu bundeseinheitlichen Beitragsmaßstäben in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung gefasst. Damit hat die Selbstverwaltung der SVLFG eine Zusage bereits eingelöst, die mit der Errichtung des Bundesträgers gegeben wurde: „Das wird zu mehr Solidarität innerhalb der Landwirtschaft führen und Wettbewerbsverzerrungen abbauen", so Bleser. Die neuen Beitragsmaßstäbe werden ab 2014 angewendet.
Hintergrund
Die SVLFG wurde zum 1. Januar 2013 durch den Zusammenschluss der bisherigen neun Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und deren Spitzenverband gegründet. Im Rahmen der Organisationsreform wurden zudem Obergrenzen für die Verwaltungskosten der SVLFG gesetzlich festgelegt, die spätestens im Jahr 2016 eingehalten werden müssen. (ad)