Vor dem Landgericht Frankfurt Oder ging es am 25. April um die Existenz des Biohofes von Landwirt Carlo Horn in der Nähe von Grünheide. Das Land, auf dem die Wirtschaftsgebäude und das Wohnhaus stehen, wurde an eine Verwaltungsfirma verkauft, die die Räumung verlangt. Der RBB berichtete über die Hintergründe:
So wurde das Land, auf dem Horn arbeitet, zu DDR-Zeiten von einer LPG bewirtschaftet. Die Alteigentümer verkauften es inzwischen an eine Berliner Vermögensgesellschaft. Diese will den Bauern nun loswerden; der Fall landete vor Gericht.
Das Landgericht hat die Klage jetzt abgewiesen, weil die GmbH nur die rechte an den Flächen gekauft hatte. wenn die Vermögensgesellschaft das Land direkt erwerben wolle, müsste Horn ein Vorkaufsrecht erhalten. Damit kann der Biobauer vorerst auf seinem Hof bleiben, wenn auch mit großen Unsicherheiten.