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Landwirte lehnen Tierschutz-TÜV für Stalleinrichtungen ab

Die Landwirtschaft lehnt die von den Koalitionsparteien im Zusammenhang mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vereinbarte Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens bei Stalleinrichtungen entschieden ab.

Lesezeit: 1 Minuten

Das hat der DBV vergangene Woche in Berlin unterstrichen. Die Einführung eines sogenannten Tierschutz-TÜV sei für den Tierschutz kontraproduktiv. Durch bürokratische Verfahren würden Innovationen behindert und tierschutzfördernde Neuentwicklungen ausgebremst, erklärte das DBV-Präsidium. Mit dem Tierschutz-TÜV würde den deutschen Tierhaltern und Stallanlagenbauern schon wieder eine Rechtsvorschrift aufgebürdet, die im EU-Recht nicht vorgesehen sei. Damit verbunden seien Wettbewerbsverzerrungen, die die arg gebeutelte Veredlungswirtschaft erneut schwächen würden, gab der Bauernverband zu bedenken. Zudem mache die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen durch einen Tierschutz-TÜV keinen Sinn, solange die Nutztierhaltungs-Verordnung durch die Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz in Frage gestellt werde. Von existentieller Bedeutung für die Tierhalter sei vielmehr die Investitionssicherheit bei teuren Haltungseinrichtungen, betonte der DBV. Der Bestandsschutz werde durch das Prüf- und Zulassungsverfahren in Frage gestellt. Statt eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens sollten schon bestehende fakultative Verfahren mit sinnvollen Anreizsystemen für die Hersteller und Verwender von Stallanlagen unterstützt werden, forderte das Verbandspräsidium.

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