Die Verhandlungen über die Schaffung eines einheitlichen EU-Patentes befinden sich zurzeit in der entscheidenden Phase. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nun EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat aufgefordert, dass die berechtigten landwirtschaftlichen Anliegen nicht unter den Tisch fallen dürften. Auch wenn es in der EU-Verordnung in erster Linie um Sprachenregelungen und bürokratische Fragen der Patentanmeldung im Allgemeinen ginge, fürchtet der Verband gravierende Nebenwirkungen für die Reichweite speziell von Biopatenten.
Der DBV lehnt Patente auf Tiere und Pflanzen grundsätzlich ab, da hiermit „ein jahrhundertealtes Gemeingut in den wirtschaftlichen Vorteil einiger Weniger gestellt wird.“ Die Biopatentrichtlinie schaffe durch das Landwirte- und Züchterprivileg wenigstens einige Spielräume und Ausnahmen zugunsten der freien Verfügbarkeit genetischen Materials für Landwirte und Züchter, die keinesfalls eingeschränkt werden dürften. Wenn mit der vorliegenden Verordnung ein EU-weit einheitlicher Patentschutz festgelegt werde, würden die vorhandenen Spielräume der Biopatentrichtlinie ausgehebelt. Aus Sicht der Landwirte und Züchter würden nutzbringende deutsche Vorschriften unanwendbar. (ad)
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