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Landwirte wehren sich gegen Hofabgabeklausel

Jeder zweite Landwirt, der in Rente gehen will, findet keinen Nachfolger. Aus diesem Grund haben rund 100 Bauern der Hofabgabeklausel den Kampf angesagt und sich zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Das Gesetz aus dem Jahr 1957 ist ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und ungerecht, berichtet das Westfalen-Blatt.

Lesezeit: 2 Minuten

Jeder zweite Landwirt, der in Rente gehen will, findet keinen Nachfolger. Aus diesem Grund haben rund 100 Bauern der Hofabgabeklausel den Kampf angesagt und sich zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Das Gesetz aus dem Jahr 1957 ist ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und ungerecht, berichtet das Westfalen-Blatt. "Den Betrieb für 500 Euro Rente im Monat vererben, verkaufen, stilllegen oder für mindestens neun Jahre verpachten sehe ich nicht ein", schildert ein Landwirt aus Ostwestfalen der Zeitung. Er habe 44 Jahre lang insgesamt etwa 50 000 Euro eingezahlt und wolle nun sein Geld. Da andere Berufstätige, die eine gesetzliche Rente beziehen, weiterarbeiten dürfen, würden er und zahlreiche Berufskollegen hier eine Ungerechtigkeit sehen. "Es gibt 330 000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Bei 220 000 ist die Nachfolge nicht geregelt", rechnet ein anderer Betriebsleiter vor, der gerne in Rente gehen würde. Seiner Meinung nach würden sich etwa 100 000 Landwirte gezwungen sehen, Scheinverträge abzuschließen, um an ihre Rente zu kommen; z.B. übernimmt die Tochter \- in einem anderen Beruf tätig - den Betrieb. Oftmals lohne dieser Trick jedoch nicht, da die Steuern für den Übernehmer steigen, schränkt er ein. Daher habe er inzwischen den Großteil der Flächen stillgelegt, um seine 400 Euro Rente zu bekommen. Ganz untätig darf er laut der Zeitung dabei allerdings nicht sein. Zweimal im Jahr mäht er die Wiesen, darf das Gras laut Gesetz aber nicht als Viehfutter nutzen. Bei den Bauern löst diese Regelung Kopfschütteln aus, schreibt das Westfalen-Blatt weiter.


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Die Arbeitsgruppe hat sich nun in Berlin an den Petitionsausschuss gewandt. Auf Unterstützung vom DBV und der Landjugend brauchen sie dabei nicht zu hoffen. Beide haben sich für die Beibehaltung der Hofabgabeklausel ausgesprochen.

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