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Landwirte werden bei Photovoltaik diskriminiert

Die Landwirte brauchen beim neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Photovoltaik einen Vertrauensschutz bei bereits begonnenen Vorhaben. Alles andere wäre eine Diskriminierung landwirtschaftlicher Gebäude bei den Vergütungen, schreibt der DBV in seiner Stellungnahme zu den geplanten Förderkürzung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirte brauchen beim neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Photovoltaik einen Vertrauensschutz bei bereits begonnenen Vorhaben. Alles andere wäre eine Diskriminierung landwirtschaftlicher Gebäude bei den Vergütungen, schreibt der DBV in seiner Stellungnahme zu den geplanten Förderkürzung. Außerdem müsse die Regierung die Förderung für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen konzentrieren, also auf nicht mehr genutzte Militär- und Gewerbeflächen.

 

Grundsätzlich kritisiert der Bauernverband nach wie vor, dass die Bundesregierung das EEG überhaupt schon wieder ändern will, wo die Version 2012 doch gerade erst einige Wochen gültig ist.

Hier müsse es zukünftig deutlich mehr Stabilität geben. 

Im Einzelnen hält der DBV eine Übergangsregelung bei der zusätzlichen Kürzung der Vergütungssätze für unbedingt notwendig, die den Vertrauensschutz für in Planung bzw. Bau befindliche Investitionen sichert. Eine generelle Ausschlussfrist zum 1. April ist seiner Meinung nach unzureichend. Der DBV fordert eine deutlich verlängerte Frist, die sichert, dass begonnene Vorhaben mit bereits abgeschlossenen Kauf- und Finanzierungsverträgen noch zu den bisherigen Konditionen umgesetzt werden können. Dazu muss eine Übergangsfrist gefunden werden, die möglichst nahe am 30. Juni 2012 liegt, dem bisher geltenden Datum der nächsten Vergütungssenkung, heißt es in der Stellungnahme.

 



Auch eine Diskriminierung von Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Gebäuden im Außenbereich, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, lässt sich nach Ansicht des Verbandes sachlich nicht begründen. Sollten in der Praxis tatsächlich über den Weg der baurechtlichen Privilegierung der Landwirtschaft neue Gebäude im Außenbereich allein zum Zweck der Photovoltaik-Nutzung errichtet worden sein, so ist hier aus Sicht des DBV in erster Linie die Überwachung durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert.



 

Bei den Solar-Freiflächenanlagen sind aus Sicht des DBV insbesondere die 110-Meter-Streifen entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen sowie die Umwidmung von Gewerbe- und Industriegebieten sehr bedenklich. Hier hat die EEG-Förderung zu einem neuerlichen "Wildwuchs" von Freiflächenanlagen geführt, was einseitig zu Lasten des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen geht.

 

Die Förderung von Freiflächenanlagen im EEG müsse auf tatsächliche Konversionsflächen streng beschränkt werden, so der DBV weiter. Auch müsse die zeitliche und Größen-Degression der Vergütungen hier ebenso stark zur Wirkung kommen wie in allen anderen EEG-Bereichen.



 

Schließlich fordert der DBV notwendige Korrekturen von redaktionellen Fehlern aus der hektischen Schlussberatung des EEG 2012 im Juni 2011. Dazu gehört u.a. in der Biomasseverordnung der Wegfall der Einschränkungen für Kleegras und Luzernegras als Zwischenfrucht bei der Rohstoffvergütung. Der Vorschlag für eine Kostentragung der erforderlichen Nachrüstung von Photovoltaikanlagen zur Erhaltung der Systemstabilität (50,2 Hertz-Problematik) jeweils hälftig über die EEG-Umlage und die Netzentgelte wird aus Sicht der landwirtschaftlichen Anlagenbetreiber begrüßt. (ad)

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