Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die so genannte Gewinnglättung mit den von der Europäischen Kommission für erforderlich gehaltenen Änderungen verabschiedet. Damit soll die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte auf Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum erfolgen. So gleichen sich gute und schlechte Jahre aus, und die nachteilige Wirkung der Progression wird bei schwankenden Gewinnen abgemildert, teilt das Bundesagrarministerium mit.
„So können die Bauernfamilien schlechte Erntejahre mit guten besser steuerlich ausgleichen - gerade auch, wenn nicht überschüssige Liquidität vorhanden ist. Die Gewinnglättung ist ein wichtiges Instrument, damit die Landwirte Risiken schlechter Erntejahre - zum Beispiel wegen der Trockenheit - abmildern können“, sagte Ministerin Julia Klöckner.