Die Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) verbessern immer weniger die Einkommen der in der Landwirtschaft Beschäftigten. Stattdessen dienen sie zunehmend dazu, die strukturwandelbedingten Belastungen der Versicherten aufzufangen. Dies geht nach Angaben des landwirtschaftlichen Wochenblatts Westfalen-Lippe aus einem Gutachten des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts in Braunschweig hervor. Dem Gutachten zufolge waren Anfang der 70er-Jahre noch drei Viertel der Bundesmittel für die LKV einkommenspolitischen Zielsetzungen zuzuordnen. Dieser Anteil sei auf gut 20 % gesunken. Dagegen würden derzeit fast 80 % der Bundesmittel als Ausgleich für strukturwandelbedingte Lasten eingesetzt. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen, so die Einschätzung von Dr. Peter Mehl, Verfasser des Gutachtens. Diese Entwicklung entspreche der Absicht des Gesetzgebers eine Besserstellung der in der LKV versicherten Landwirte abzubauen.
Die LKV hat nach den Ergebnissen des Gutachtens Nachteile gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen, beispielsweise in der Altersstruktur und der Zahl der Mitversicherten. So habe die LKV zu wenige junge und zu viele alte Mitglieder. Gleichzeitig würden die Unterschiede in der Altersstruktur zwischen der LKV und der gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig noch größer. Mehl erinnert daran, dass die Kosten für die Altenteiler lange Zeit fast ausschließlich vom Bund getragen wurden. Seit 2005 sei die Mitfinanzierung der aktiven Mitglieder deutlich angehoben und anschließend fortgeschrieben worden. Inzwischen trügen die aktiven Landwirte 10 % der Gesamtausgaben für die Altenteiler. Dies sei derzeit noch weniger, als bei den gesetzlichen Kassen. Die aktiven Landwirte zahlten laut Mehl rund 600 Euro/Jahr für die Krankenkasse der Altenteiler, gesetzlich Versicherte etwa 1 100 Euro/Jahr.