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"Lasst bloß das Baurecht, wie es ist!"

Anlässlich der derzeit tagenden Agrarministerkonferenz in Suhl bekräftigte der Deutsche Bauernverband (DBV) seine große Sorge um den Erhalt des landwirtschaftlichen Baurechts außerhalb des beplanten Innenbereichs von Gemeinden. Der § 35 des Baugesetzbuchs sichere den Bauern Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten, gerade auch für neue Ställe.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der derzeit tagenden Agrarministerkonferenz in Suhl bekräftigte der Deutsche Bauernverband (DBV) seine große Sorge um den Erhalt des landwirtschaftlichen Baurechts außerhalb des beplanten Innenbereichs von Gemeinden. Der § 35 des Baugesetzbuchs sichere den Bauern Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten, gerade auch für neue Ställe. Je begrenzter die innerörtlichen Verhältnisse im Dorfkern würden, umso wichtiger sei dieses Planungsrecht nicht nur für alle landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch für die dort wohnende Bevölkerung, erklärt der Verband.

 

Pläne auf Bundes- und Landesebene, diese gerade für die tierhaltenden Landwirte notwendige gesetzliche Regelung einzuschränken oder ganz aufzuheben, stellt der DBV entschieden in Frage. Er fordert die Agrarminister der Bundesländer auf, die derzeitigen Änderungsvorschläge abzulehnen. Von sachverständiger Seite sei wiederholt bestätigt worden, dass der bestehende kommunale Planungsrahmen zur konfliktfreien Integration neuer Tierställe ausreiche.

 

Der DBV forderte deshalb, das „Baurecht Baurecht sein zu lassen“. Eine Debatte über die Tierhaltung müsste zielgerichtet und sachdienlich geführt werden. Das Baurecht sei nicht der richtige Ansatz, um den Einsatz von Wirtschaftsdünger zu verbessern oder notwendige Nährstoff-Kreisläufe zu sichern. Der einzige langfristig tragfähige Lösungsansatz liege in der konsequenten Umsetzung des strengen nationalen Dünge- und Umweltrechts, insbesondere der Verbringensverordnung für Wirtschaftsdünger von 2010. (ad)

 

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