Im Oktober 2019 hatten sowohl die EU als auch die USA Strafzölle auf die Einfuhr von zahlreichen Nahrungs- und Genussmittel in einem Handelswert von mehreren Mrd. € erhoben. Diese resultierten aus dem Streit um die Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing. Die Folgen der Zölle spürten vor allem heimische Lebensmittelproduzenten, die zum Teil gravierende wirtschaftliche Einbußen erfuhren. Die EU und die USA haben sich nun darauf geeinigt, die unter Präsident Donald Trump verhängten Strafzölle für einen Zeitraum von vier Monaten auszusetzen. Das verkündete Ursula von der Leyen, Präsidentin der europäischen Kommission, am vergangenen Freitag nach einem Telefonat mit US-Präsident Joe Biden. Diese Einigung lässt nun Landwirte auf beiden Seiten des Atlantiks aufatmen und stößt auch bei der Bundesregierung auf positive Resonanz.
Klöckner begrüßt Strafzoll-Einigung
Bundesagrarministerin Julia Klöckner bedauert die verhängten US-Strafzölle, welche bei vielen heimischen Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft zu großen Einbußen geführt hätten. „Sie (die Landwirte) wurden unverschuldet in einen Konflikt über Flugzeugsubventionen hineingezogen.“ Sie können jedoch nun aufatmen, so Klöckner. Es sei ein gutes Signal, dass sich die EU und die USA geeinigt haben. Auch EU-Kommissionschefin von der Leyen und Agrarkommissar Janusz Wojciechowski begrüßen diesen Schritt sehr. Es sei ein Symbol des Neuanfangs, so von der Leyen.
Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie, beruhigt diese Entwicklung: „Dies ist eine erhebliche Erleichterung für die exportierenden Lebensmittelhersteller in Deutschland, die seit Oktober 2019 unter den Strafzöllen leiden. Ich hoffe, dass die EU-Kommission gemeinsam mit der neuen US-Regierung schnell eine dauerhafte Lösung im Handelsstreit findet."
Umsetzung so schnell wie möglich
Ob eine zügige Umsetzung des Vorhabens eintreten wird, hängt nun von den Verhandlungen der kommenden Wochen ab. Nach abschließender Prüfung wir die EU-Kommission das Abkommen an den EU-Rat und das Europaparlament übermitteln. Damit eine langfristige Lösung so schnell wie möglich in Kraft treten kann, müssen die beiden Institutionen im Rahmen der Ratifikation ihre Zustimmung erteilen.