Dies wurde laut DBV erforderlich, da das Lebensmittelhygiene-Recht per Verordnung auf die europäische Ebene verlagert wurde und viele nationale Gesetze außer Kraft treten. Inhaltlich ergeben sich mit dem neuen Lebensmittelhygiene-Recht nur wenige Änderungen im Leitfaden. Neu geregelt wird unter anderem die Zulassung von Betrieben: Direktvermarkter, die selbst schlachten oder eine Hofkäserei betreiben, sind gemäß EU-Hygienerecht zulassungspflichtig. Der Hygieneleitfaden für Direktvermarkter unterstützt diese beim Aufbau eines Hygienekontrollsystems. Gleichzeitig hilft er bei der Vorbereitung auf amtliche Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. Den sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene anerkannten Leitfaden für Direktvermarkter gibt es seit dem Jahr 2001. Wenn das offizielle Prüfungsverfahren und die Einarbeitung eventueller Änderungsvorschläge abgeschlossen sind, wird die Fördergemeinschaft die neue Version im zweiten Halbjahr 2008 zur Verfügung stellen. Bis dahin kann die alte Fassung weiter genutzt werden.
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