Das Wiesbadener Landwirtschaftsministerium hat den „Leitfaden Naturschutzrechtliche Behandlung des Umbruchs von Grünlandstandorten in Hessen“ vorgelegt. Darin finden Landwirte Regelungen, die beim Umbruch von Grünland beachtet werden müssen.
„Seit Jahren stellen wir in Europa, in Deutschland und leider auch in Hessen einen drastischen Rückgang der biologischen Vielfalt im Offenland fest“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in einem Publikationshinweis. Der Artenindex für Offenland in der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie sei für die Landesregierung ein „echtes Sorgenkind“. Um etwas gegen diesen Trend zu unternehmen, müsse man jetzt sehr schnell aktiv werden, betonte die Ministerin.
Nach Angaben ihres Hauses müssen landwirtschaftliche Betriebe seit Jahresbeginn eine Umwandlung von Grün- in Ackerland genehmigen lassen, wenn sie bestimmte landwirtschaftliche Fördermittel der EU erhalten wollen. Darüber hinaus wies das Agrarressort bei der Vorstellung des Leitfadens darauf hin, dass in den vergangenen Jahren vermehrt landwirtschaftliche Wege, Gräben und Hecken aus der Landschaft verschwunden seien. Für zahllose Vögel und andere Tiere wie den Feldhasen seien aber gerade diese Biotope überlebenswichtig. Auch hier wolle man den Ursachen auf den Grund gehen und gegensteuern. www.umweltministerium.hessen.de