Frage: Ich erhielt eine Abmahnung vom Anwalt meines Ex-Verpächters: Ich hätte die Wurzelstöcke meiner Obstbäume nicht rechtzeitig vor dem Pachtende von der Fläche entfernt. Ich solle das nachholen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Zudem solle ich Gebühren für die Abmahnung zahlen. Der Anwalt schätzte den Streitwert auf 1 000 € und errechnete daraus eine Gebühr von 150 €. Ich entfernte im Anschluss mit dem Grubber die Wurzelstöcke und benötigte dafür zwei Stunden. Da erscheint mir der Streitwert mit 1 000 € zu hoch angesetzt. Kann ich einen Teil der Kosten zurückfordern?
Antwort:Ja. Die Kosten sind für zwei Stunden Arbeit zu hoch angesetzt. Beispielsweise rechnet der Maschinenring Rheinland-Pfalz für den Einsatz von Traktor und Grubber mit 56 €/Stunde. In Ihrem Fall kommt daher der Mindestgegenstandswert von 500 € zum Tragen. Ein Rechtsanwalt kann daraus Gebühren von 69,61 € (inkl. MwSt) verlangen.