Frage: Nach einem Stallbrand weigerte sich unsere Brandschutzversicherung, die Versicherungssumme auszuzahlen. Dagegen möchten wir mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klagen. Wenn dieser jedoch keinen Erfolg hat, so können wir ihn in unserer aktuellen Situation nicht bezahlen. Ist es möglich, mit dem Anwalt ein Honorar nur für den Erfolgsfall zu vereinbaren?
Antwort:Das geht nur im Einzelfall und auch nur dann, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse Sie sonst von der Verfolgung Ihres Rechts abhalten würden. Damit eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt gültig ist, müsste diese aber eine Vielzahl formaler Kriterien erfüllen. Zum Beispiel müsste darin stehen, wie Sie die Bemessung des Erfolgshonorares begründen.
Sollte die Vereinbarung Formfehler enthalten, so wäre sie ungültig. Dann wird es schwierig, dem Rechtsanwalt die normale, gesetzliche Vergütung zu verweigern. Unser Tipp: Wenden Sie sich zunächst an den Ombudsmann für Versicherungen. Dieser schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Versicherungen kostenlos (siehe www.versicherungsombudsmann.de).
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, können Sie eventuell Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese kommt in Betracht, wenn Sie nicht in der Lage sind, Gerichtskosten und erforderliche eigene Anwaltskosten aufzubringen. Ihr Anwalt kann Ihnen bei der Antragsstellung helfen.
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