Frage: Ich pflege meine Mutter, die im Nachbardorf wohnt. Bin ich versichert, wenn mir auf der Fahrt zu ihr ein Unfall passiert?
Antwort:Ja, Sie sind versichert, wenn Ihnen im direkten Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Pflege etwas zustößt. Beitragsfreier Unfallversicherungsschutz besteht auch bei Wegeunfällen.
Bei einem Unfall würde der kommunale Unfallversicherungsträger die Kosten übernehmen. Gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie dabei einen Vorteil: Zu Arznei- und Hilfsmitteln brauchen Sie nicht einmal etwas dazuzahlen und auch der Eigenanteil beim Krankenhausbesuch entfällt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht Ihnen ein Verletztengeld zu. Falls Ihre Erwerbstätigkeit durch den Unfall dauerhaft um mindestens 20 % gemindert ist, erhalten Sie ergänzend eine entsprechende Unfallrente.
Sollte Ihnen auf dem Weg etwas zustoßen, sollten Sie direkt Ihren Arzt oder das Krankenhaus davon in Kenntnis setzen, dass Ihr Unfall im Zusammenhang mit Ihrer Pflegetätigkeit geschehen ist.
Melden Sie den Unfall ebenfalls innerhalb von drei Tagen bei Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Das ist die Unfallkasse Ihres Bundeslandes. Diese finden Sie im Internet. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die Unfallkasse.
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