Frage:Meine Auszubildenden wollen als Treiber auf der Jagd in meinem Revier aushelfen. Wären sie dabei unfallversichert?
Antwort: Ja. Bei der Jagd ist jeder, der Ihrem Weisungsrecht unterstellt ist, automatisch unfallversichert. Dazu gehören neben Treibern auch alle anderen Jagdhelfer, die z. B. die Jäger umherfahren oder Fallwild einsammeln. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob die Helfer auf Ihrem Betrieb angestellt sind oder zu Ihrer Familie gehören. Anders ist es, wenn Ihre Helfer selbst eine Waffe tragen. Dann gelten sie als Jagdgäste und sind somit nicht versichert.
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