Frage:In der top agrar 8/2017 schreiben Sie auf Seite 22, dass Banken nicht nur bei privaten, sondern jetzt auch bei Geschäftskrediten ihre einst berechneten Bearbeitungsgebühren zurückerstatten müssen. Kann ich die Bearbeitungsgebühr auch bei einem Förderdarlehen zurückverlangen?
Antwort: Leider nein. Bei Förderkrediten – egal, ob von der KfW oder der Rentenbank – haben Sie kaum Chancen, die Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen.
Denn bei Förderdarlehen vergibt die Bank die Kredite nicht nach den Bedingungen am Kapitalmarkt, sondern auf staatlichen Auftrag hin. Das heißt, die Bank verfolgt in diesem Fall von vornherein nicht ihre eigenen Interessen. Daher ist das Bearbeitungsentgelt Teil der vorgegebenen Förderbedingungen.
Die Entscheidungen der Richter am Bundesgerichtshof zeigen: Verlangen Sie die Bearbeitungsgebühren bei Förderdarlehen zurück, ist dies rechtlich nicht durchsetzbar – egal, ob es sich um Verbraucherkredite handelt oder nicht (Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).
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