Frage: Seit mehreren Jahren betreibe ich eine Biogasanlage, die für 30 kW genehmigt ist. Nun möchte ich die Anlage aufstocken. Von meinem Energieversorger habe ich bereits eine Einspeisezusage für zusätzliche 20 kW erhalten. Um die Anlage von 30 auf 50 kW hochzufahren, müsste ich nur den Motor und den Generator austauschen. Ich brauche nichts neu- oder umbauen. Benötige ich dennoch eine neue Baugenehmigung, wenn ich die Anlage erweitere?
Antwort: Wollen Sie Ihre Biogasanlage erweitern, brauchen Sie eine erneute Baugenehmigung. Denn steigern Sie die Anlagenleistung, erhöhen sich vermutlich auch die Immissionswerte. Die damalige Baugenehmigung der Biogasanlage bezog sich genau auf die Leistung von 30 kW. Stocken Sie die Anlage nun auf 50 kW auf, müssen Sie damit rechnen, dass neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen auf Sie zukommen. Der Weg zum Bauamt bleibt Ihnen also leider nicht erspart – auch wenn Sie baulich nicht viel verändern müssen. Ob Sie von Ihrem Energieversorger eine Einspeisezusage bekommen haben, ist baurechtlich nämlich nicht relevant.
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