Frage: Unsere Gemeinde will ein Flurbereinigungsverfahren durchführen, um so staatliche Zuschüsse zur Modernisierung des Wegenetzes zu kassieren. Mehr als drei Viertel der betroffenen Grundeigentümer und Landwirte wollen das aber nicht. Können wir uns gegen die Eröffnung des Verfahrens wehren?
Antwort: Sie können der Gemeinde Ihre Ablehnung im Gespräch nachdrücklich bekunden. Manchmal lassen sich Gemeinden so von einer Flurbereinigung abbringen. Auf dem Rechtsweg dürfte die Eröffnung des Verfahrens jedoch nicht zu verhindern sein, da auch die Mehrheit der Grundeigentümer hier kein Vetorecht hat.
Weil Flurbereinigungen oft Streit auslösen, gibt das Gesetz Beteiligungsmöglichkeiten für die Grundeigentümer vor. Dazu gehören z.B. die Bildung einer Teilnehmerschaft sowie Planwunschverfahren (siehe top agrar 11/2010, Seite 34). Unser Tipp: Lassen Sie sich Zugeständnisse von Seiten der Gemeinde immer schriftlich und mit Unterschrift geben.
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