Frage: Mein Steuerberater will mich zwingen, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung zu unterscheiben. Darin steht, dass ich ihn von jeglicher Haftung entbinde, falls der Fiskus mich für falsche Angaben in meinem Jahresabschluss bestraft. Muss ich das unterschreiben?
Antwort: Nein. Steuerberater sind an ihre Standesordnung gebunden. Diese sieht einen vollständigen Ausschluss der Haftung nicht vor. Unseres Erachtens wäre die Erklärung daher selbst dann unwirksam, wenn Sie diese unterschreiben. Ihr Steuerberater könnte seine Haftung lediglich auf 250000 € begrenzen. Das ist die derzeitige Mindestsumme der obligatorischen Haftpflichtversicherung von Steuerberatern.
Im Einzelfall hängt seine Haftbarkeit auch davon ab, ob Sie ihn nur mit der Erstellung Ihres Abschlusses beauftragt haben oder auch mit einer Plausibilitätsbeurteilung oder gar einer umfassenden Beurteilung. Gerade in letzterem Fall kann er sich eher nicht auf Fahrlässigkeit Ihrerseits – zum Beispiel wegen Unterlagen, die Sie ihm nicht vorgelegt haben – berufen.
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