Frage:Unsere Gemeinde reparierte ein Wasserrohr unter unserer Mähweide. Als sie anschließend die Baugrube auffüllte, versiegelte sie die Fläche derart, dass nun 500 m2 fast permanent unter Wasser stehen. Prompt stufte das Landwirtschaftsamt aufgrund von Satellitenaufnahmen die Fläche als Feuchtgebiet ein, das den Cross Compliance-Bestimmungen unterliegt. Muss die Gemeinde die Fläche wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzen?
Antwort: Die Gemeinde ist verpflichtet, nach Leitungsreparaturmaßnahmen die Flurschäden so zu beheben, dass die Ertragsfähigkeit des Bodens möglichst wieder hergestellt ist. Zuvor sollten Sie jedoch beim Landwirtschaftsamt durchsetzen, dass es die Fläche wieder als Mähweide deklariert. Denn wenn Sie das „Feuchtgebiet“ einfach beseitigen bzw. von der Gemeinde beseitigen lassen, müssen Sie mit Sanktionen wegen eines Cross Compliance-Verstoßes rechnen.
Legen Sie dem Landwirtschaftsamt hierfür z. B. Fotos von der Fläche, Unterlagen über die Baumaßnahme oder eine Stellungnahme der Gemeinde vor. Alternativ könnten Sie um eine Ortsbegehung bitten. Sollte sich das Landwirtschaftsamt dennoch querstellen, könnten Sie beim Verwaltungsgericht eine Klage auf Feststellung einreichen, dass es sich nicht um ein CC-relevantes Feuchtgebiet handelt. Das wäre immer noch einfacher, als einen Sanktionsbescheid vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.
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