Frage: Ein Jäger fragte uns um Erlaubnis, einen Hochsitz auf einem stillgelegten Acker bis nach der Maisernte aufstellen zu dürfen. Wir gingen davon aus, dass es sich bei dem Hochsitz um einen fahrbaren handelt. Erst als er schon stand, haben wir festgestellt, dass es ein fest installierter Hochsitz ist. Müssen wir das dulden? Und wenn ja, wie lange?
Antwort: Bei einem Hochsitz handelt es sich nach dem Gesetz um eine sogenannte jagdliche Einrichtung. Solche jagdlichen Einrichtungen darf die jagdausübungsberechtigte Person in der Regel nach dem Landesjagdgesetz (LJG) auf einer land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundfläche ihres Jagdbezirkes nur mit Zustimmung des Grundeigentümers errichten. Allerdings müssen Sie als Grundeigentümer der Aufstellung des Hochsitzes zustimmen, wenn Ihnen die Duldung der Anlage zumutbar ist und Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Unzumutbar wäre der Hochsitz z. B., wenn dieser Sie bei der landwirtschaftlichen Nutzung Ihrer Fläche einschränkt. Da der Hochsitz aber auf einer stillgelegten Ackerfläche steht, ist somit davon auszugehen, dass der Hochsitz Sie nicht beeinträchtigt.
Als Richtwert für die Entschädigung können Sie pro Hochsitz und Jahr zwischen 10 bis 30 € ansetzen. Können Sie sich mit dem Jäger nicht auf eine passende Entschädigung einigen, können Sie bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen. Dann muss diese über die Höhe entscheiden.
Soweit von dem Hochsitz also keine unzumutbare Störung ausgeht, müssen Sie diesen dulden – und das bis zum Ende des Jagdpachtverhältnisses. Gegebenenfalls auch darüber hinaus, und zwar bei einem Wechsel des Jagdpächters, wenn der neue Pächter den Hochsitz übernimmt.
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