Frage: Unser Siedlungsunternehmen machte von seinem (vermeintlichen) Vorkaufsrecht für eine Fläche, die eigentlich ich kaufen wollte, Gebrauch. Die Genehmigungsbehörde – bei uns der Landkreis – habe eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer übermittelt, nach der ich Nichtlandwirt sei. Ich dürfe die Fläche daher laut Grundstückverkehrsgesetz nicht erwerben. In Wirklichkeit hatte der Landkreis die Stellungnahme jedoch falsch übermittelt. Eigentlich stufte die Kammer mich selbstverständlich als Landwirt ein. Ich klagte und bekam auch Recht: Das Landwirtschaftsgericht sprach mir die Fläche doch noch zu und schloss nicht aus, dass persönliche Ressentiments der Landkreis-Beamten mir gegenüber eine Rolle spielten. Die Gerichtskosten muss ich dennoch selbst tragen. Kann ich sie vom Kreis zurückfordern?
Antwort: Sie haben möglicherweise dann einen Anspruch auf eine Erstattung dieser Kosten durch den Landkreis, wenn Sie diesem eine Amtspflichtverletzung nachweisen können. Das wäre der Fall, wenn er wissentlich rechtswidrig entschied. Dies nachzuweisen, dürfte jedoch schwer sein. Zudem ist das Siedlungsunternehmen nicht an die Einschätzung des Kreises gebunden, weshalb ihr Schaden nur indirekt durch dessen Fehler entstand. Auf den Gerichtskosten werden Sie daher wohl sitzen bleiben. Vielleicht tröstet Sie aber die Einschätzung unseres Rechtsexperten zu dem Urteil: „Eine schallende Ohrfeige für die Beamten.“