Frage: Meine Eltern haben vor mehreren Jahren in ihrem Altenteil eine Dachgeschosswohnung ausgebaut und diese vermietet. Die Mieter wohnen schon über 18 Jahre dort. Nun haben meine Eltern mir Haus und Hof übertragen und ich bin der Vermieter.
Kann ich den Mietern wegen Eigenbedarf kündigen, wenn meine Eltern pflegebedürftig werden und ich die Wohnung für eine Pflegekraft benötige?
Antwort: Es ist zwar etwas ungewöhnlich, wenn Sie den Mietern auf Eigenbedarf kündigen, weil Sie die Wohnung für einen Betreuer Ihrer pflegebedürftigen Eltern brauchen. Dennoch fällt dieser Kündigungsgrund unter das Bürgerliche Gesetzbuch als berechtigtes Interesse des Vermieters.
Unabhängig vom Eigenbedarf müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Diese hängt von der Mietdauer ab. Da Ihr Mieter schon mehr als acht Jahre bei Ihnen wohnt, beträgt die Frist neun Monate. Wenden Sie sich aber am besten an einen Rechtsanwalt vor Ort, der Sie bei der Kündigung unterstützt.
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