Frage:Anwohner schmeißen jedes Jahr Müll in unser Feld, zum Teil auch aus Metall. Das hat am Mähdrescher unseres Lohnunternehmers schon zum zweiten Mal einen Schaden verursacht. Der Lohnunternehmer verlangt nun Schadenersatz von mir. Er sagt, ich hätte das Feld absuchen und die Polizei einschalten müssen. Hat er Recht?
Antwort:Nein. Es ist Landwirten nicht zuzumuten, dass sie nur auf Verdacht alle Felder auf Metallteile absuchen, bevor sie den Lohnunternehmer losschicken. Das entschied der Bundesgerichtshof 2014. Anderes könnte gelten, wenn der Müll jedes Jahr an einer ähnlichen Stelle liegt. Dann hätten Sie einen Anhaltspunkt, wo Sie suchen müssen. Dieser geringere Aufwand unterläge dann ihrer werkvertraglichen Fürsorgepflicht gegenüber dem Lohnunternehmer. Die Aufklärungsquote der Polizei ist in solchen Fällen übrigens gering.