Neue Grenze: Die Grundstücksgrenze besteht kraft Gesetzes unverändert fort. Über die exakten Grundstücksgrenzen wissen die kommunalen Katasterbehörden Bescheid. Streiten sich zwei Nachbarn im Nachhinein über den exakten Grenzverlauf, müssen sie das Katasteramt hinzuziehen. Das Amt sieht in seinen Unterlagen nach und markiert den Grenzverlauf gegebenenfalls neu.
Schadenersatz: Dulden Sie den Eingriff nicht. Schließlich hat Ihr Nachbar Ihr Eigentum beschädigt. Er muss sofort aufhören, Ihre Fläche zu bewirtschaften und Ihnen den gesamten Schaden, der schon entstanden ist und noch entstehen wird, ersetzen.
Setzen Sie ein Widerspruchsschreiben auf. Darin fordern Sie Ihren Nachbarn auf, dass er Ihren Acker nicht mehr bewirtschaften darf. Als Schadenersatz können Sie den Ertragsausfall des untergepflügten Rapses geltend machen und die Kosten für neue Grenzsteine verlangen. Da Ihr Nachbar über Ihre Grundstücksgrenze geackert hat, können Sie diesen – als letztes Mittel – verklagen. Handeln Sie gar nicht, kann dies dazu führen, dass die Schadenersatzhöhe niedriger ausfällt.
RA Dirk Wüstenberg, Offenbach am Main
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