Frage:Unser Stromnetzbetreiber will auf meinem Acker einen Mast errichten. Wie viel Entschädigung kann ich verlangen? Ist statt einem Einmalbetrag auch eine laufende Zahlung möglich?
Antwort:Die Entschädigung für Strom-Freileitungen erfolgt einmalig. Sie setzt sich aus einer Zahlung für den Schutzstreifen und einem Betrag für den Maststandort zusammen. Die Zahlung für den Schutzstreifen beträgt üblicherweise 20 % des Bodenwertes. Wenn Sie der Leitung freiwillig zustimmen, kann zudem ein Zuschlag von 30 ct/m2 Schutzstreifen für Sie herausspringen.
Die Maststandort-Entschädigung ist abhängig von der Kantenlänge des Strommastes und dem Rohertrag der Fläche in €/ha. Eine Tabelle, über die sowohl Ihr Netzbetreiber als auch Ihr Bauernverband verfügen, ordnet Ihrer Fläche den entsprechenden Betrag zu.
Bei einer Mastkantenlänge von 18 m und einem Rohertrag von 2 500 €/ha wären das z. B. fast 10 000 €. Allerdings hat ein deutscher Netzbetreiber hierzu ein neues Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr vor und werden wohl zu höheren Maststandort-Entschädigungen führen. Sprechen Sie Ihren Netzbetreiber darauf an.
Der Bauernverband setzt sich seit Jahren in Berlin dafür ein, dass Landwirte statt der Einmalzahlung auch eine laufende Zahlung wählen können – bislang ohne Erfolg.
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