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Leserfrage: Nur 1 x Geld für Strommast?

Frage: Unser Stromnetzbetreiber will auf meinem Acker einen Mast errichten. Wie viel Entschädigung kann ich verlangen? Ist statt einem Einmalbetrag auch eine laufende Zahlung möglich?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:Unser Stromnetzbetreiber will auf meinem Acker einen Mast errichten. Wie viel Entschädigung kann ich verlangen? Ist statt einem Einmalbetrag auch eine laufende Zahlung möglich?


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Antwort:Die Entschädigung für Strom-Freileitungen erfolgt einmalig. Sie setzt sich aus einer Zahlung für den Schutzstreifen und einem Betrag für den Maststandort zusammen. Die Zahlung für den Schutzstreifen beträgt üblicherweise 20 % des Bodenwertes. Wenn Sie der Leitung freiwillig zustimmen, kann zudem ein Zuschlag von 30 ct/m2 Schutzstreifen für Sie herausspringen.


Die Maststandort-Entschädigung ist abhängig von der Kantenlänge des Strommastes und dem Rohertrag der Fläche in €/ha. Eine Tabelle, über die sowohl Ihr Netzbetreiber als auch Ihr Bauernverband verfügen, ordnet Ihrer Fläche den entsprechenden Betrag zu.


Bei einer Mastkantenlänge von 18 m und einem Rohertrag von 2 500 €/ha wären das z. B. fast 10 000 €. Allerdings hat ein deutscher Netzbetreiber hierzu ein neues Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr vor und werden wohl zu höheren Maststandort-Entschädigungen führen. Sprechen Sie Ihren Netzbetreiber darauf an.


Der Bauernverband setzt sich seit Jahren in Berlin dafür ein, dass Landwirte statt der Einmalzahlung auch eine laufende Zahlung wählen können – bislang ohne Erfolg.


"Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 00, Fax: 0 25 01/8 01-6 54,

oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor."

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