Frage:Wir mit der Landjugend Altkleider gesammelt und frage uns, welche Führerscheinklasse für diese Fahrten notwendig ist. Reicht der Trecker-Führerschein? Was gilt bei Faschingsümzügen?
Antwort:Grundsätzlich dürfen Sie Ihren zugelassen Traktor und Anhänger dafür nutzen. Wenn Sie hingegen den Schlepper überwiegend für solche Tätigkeiten einsetzen, müssen Sie die „2. Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften“ beachten. Diese sieht bei Brauchtumsveranstaltungen und „nicht gewerbsmäßigen Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen“ vereinfachte Vorschriften vor.
Danach brauchen diese Schlepper mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 60 km/h sowie Anhänger keine Zulassung. Der Schlepper braucht allerdings ein eigenes Kennzeichen, außerdem muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorliegen. Die Fahrzeuge müssen Sie zudem mit einem 25 km/h-Schild kennzeichnen.
Um bei den genannten Einsätzen Schlepper mit Anhänger zu fahren, reicht die Klasse T oder L. Besitzen Sie nur Klasse L, dürfen Sie nur Zugmaschinen mit einer bbH von 40 km/h fahren, außerdem muss der Fahrer hierbei mindestens 18 Jahre alt sein. Haben Sie einen T-Führerschein, dürfen Sie das Gespann ab 16 Jahren fahren.
Noch ein paar weitere Hinweise:
- Maiausflug: Im Gegensatz zu Karnevalsumzügen und Schützenfesten sind Maiausflüge mit Schleppern keine Brauchtumsveranstaltungen. Solche Fahrten sind aber mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich. Zugelassene Schlepper sind Pflicht. Andernfalls ist bei Unfällen der Versicherungsschutz gefährdet. Die L- oder T-Klasse reicht nicht mehr aus. Befinden sich Personen auf dem Anhänger und Sie haben keine Ausnahmegenehmigung, handelt sich um verbotenen Personentransport. Die Polizei untersagt bei einer Kontrolle die Weiterfahrt, Führer und Halter bekommen Strafanzeigen.
- Maibaumholen:Sollte dies bei Ihnen vor Ort als Brauchtumsveranstaltung anerkannt sein, gelten die vereinfachten Vorschriften.
- Karneval: Der Personentransport ist nicht auf An- und Abfahrten erlaubt. Nur beim öffentlichen Umzug dürfen sich Personen auf dem Anhänger befinden, es gilt Schrittgeschwindigkeit.
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