Frage: Wir wollten einem Berufskollegen mit einem günstigen Pachtvertrag helfen. Er hatte Probleme, an Futterflächen zu kommen. Denn wegen des Biogas-Booms sind die Pachtpreise bei uns explodiert. Wir überließen ihm daher eine Fläche für 500 €/ha. Gleichzeitig schrieben wir aber in den Vertrag, dass die Pacht auf 900 €/ha steigt, sobald er die Ernte einer Biogasanlage zuführt. Zudem untersagten wir ihm eine Unterverpachtung.
Kurz darauf gab der Pächter seine Viehhaltung auf und überließ die Fläche einem Biogas-Erzeuger. Dieser beauftragte wiederum einen Lohnunternehmer, die Ernte bei ihm einzusilieren. Die Rechnung dazu liegt uns vor. Dürfen wir dem Pächter nun fristlos kündigen?
Antwort: Wir raten davon ab, den Vertrag zu kündigen. Denn eine Unterverpachtung ist erfahrungsgemäß schwer nachzuweisen. Der Pächter könnte einwenden, dass er nur einzelne Arbeiten an den „Unterpächter“ vergab, aber nach wie vor die Entscheidungen traf.
Allerdings können Sie den höheren Pachtpreis von 900 €/ha einfordern. Denn mit der Rechnung halten Sie einen Beleg dafür in der Hand, dass die Ernte in einer Biogasanlage landete. Dies würde unserer Meinung nach auch ein Gericht so bestätigen.
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