Ich habe vor Kurzem meine Schweinehaltung aufgegeben und möchte in die Pensionspferdehaltung einsteigen. Darf ich die Pferde auf dem Spaltenboden im Schweinestall halten?
Antwort: Dafür müssen Sie den Boden mit Stallmatten auslegen. Pferde auf Spaltenboden zu halten, ist zwar nicht gesetzlich verboten. Es gibt aber eine Leitlinie vom Bundeslandwirtschaftsministerium, die dies als nicht artgerecht einstuft. An diese Leitlinie halten sich auch die Veterinärämter und die Rechtsprechung. Die Deckenhöhe des Stalls sollte mindestens das Zweifache der Widerristhöhe des größten Pferds betragen, bei Gruppenhaltung das 2,5-Fache. Der Platzbedarf pro Pferd beträgt mindestens das Doppelte der Widerristhöhe zum Quadrat. Bei einer Widerristhöhe von 1,7 m ergibt das z. B. 11,6 m2. Gute Lichtverhältnisse sind ebenfalls wichtig. Wie Sie erfolgreich in die Pferdehaltung einsteigen, lesen Sie in top agrar 9/2015 ab Seite 34
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