Frage: 2013 kaufte ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb einen Plattform-Sattelauflieger und erhielt für diesen eine Kfz-Steuerbefreiung. Nun kaufte ich einen Kippmulden-Sattelauflieger. Für diesen verweigerte mir jedoch das Hauptzollamt die Steuerbefreiung. Zu recht?
Antwort: Es kommt darauf an, wie Sie den Sattelauflieger einsetzen. Wird dieser ausschließlich von einem Zugfahrzeug mit grüner Nummer gezogen, muss die Befreiung auch für den Anhänger gelten. Sonst sind Sie nur dann befreit, wenn es sich um einen einachsigen Anhänger, ausgenommen Sattelanhänger, oder zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 m handelt. Grundsätzliche Bedingung ist, dass die Anhänger ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten bzw. Transporte verwendet werden. Liegen alle Voraussetzungen vor, muss der Zoll Sie von der Steuer befreien. Besprechen Sie mit Ihrer Landwirtschaftlichen Buchstelle oder Ihrem Steuerberater, ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid und – sollte der Einspruch keinen Erfolg haben – eine Klage lohnt.