Frage: Wegen einer Schlachthofschließung müssen wir unsere Schweine weiter weg transportieren. Dafür haben wir uns einen 12 t Viehtransporter gekauft. Die grüne Nummer bei der Zulassungsstelle haben wir bekommen. Das Zollamt lehnt allerdings die Steuerbefreiung ab. Der Grund: Wir könnten das Fahrzeug auch außerhalb der Landwirtschaft einsetzen. Was können wir tun?
Antwort: Leider ist das Zollamt im Recht und darf die Steuerbefreiung ablehnen. Das Amt prüft jede Zulassung mit grünem Kennzeichen auf die Steuerbefreiung. Diese gilt laut Kfz-Steuergesetz für viele Fahrzeugarten. Dazu gehören u. a. Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger, wenn Sie die Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen (luf) Betrieben verwenden. Pkw und Lkw, die Sie ausschließlich in der LuF einsetzen, gehören grundsätzlich nicht zu den begünstigten Fahrzeugen. In Ihrem Fall handelt es sich leider um einen üblichen „Lkw-Viehtransporter“ und nicht um ein Sonderfahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie das Fahrzeug nur landwirtschaftlich einsetzen.