Frage: Ich möchte nach der Ernte gerne Strohballen im Freien lagern. Gibt es Vorschriften, die ich z. B. wegen einer Brandgefahr einhalten muss? Welche Abstände zu Gebäuden oder Hochspannungsleitungen gelten?
Antwort:Bevor Sie ein Strohlager angelegen – egal, ob innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes oder inner- oder außerorts – sollten Sie dies unbedingt vorab mit Ihrem Feuer-Versicherer absprechen. Denn es gibt die unterschiedlichsten Vorgaben mit zahlreichen Anforderungen.
Am besten teilen Sie Ihrem Versicherer das Vorhaben und die geplanten Ausmaße auf einem Lageplan vorab mit und kontaktieren auch je nach Größe des Lagers gegebenenfalls den Eigentümer oder Betreiber von Hochspannungsleitungen. Die Anforderungen sind von Versicherer zu Versicherer und ggf. auch regional unterschiedlich.
In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise Empfehlungen mit Verordnungscharakter, die als Verhaltensregel gerne herangezogen werden. Und zwar meist im Schadensfall.
Informieren Sie sich also, wie Sie Ihr Stroh aus der Sicht Ihres Versicherers richtig lagern. Bestehen Sie darauf, dass der Versicherer Ihnen vorab eine schriftliche Freigabe zur geplanten Lagerung erteilt und dokumentieren Sie die einzuhaltenden Maßregeln. Denn falls der Versicherer Ihnen am Schaden ein (Mit-)Verschulden nachweisen kann, riskieren Sie eine mögliche Entschädigungsleistung. Welche Abstände einige große Versicherer fordern, lesen Sie in top agrar 6/2015, Seite 21.
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