Frage: Die Saatgut-Treuhand (STV) bietet mir in ihrem diesjährigem Auskunftsersuchen auch
ein „Eigenberechnungs- und Überweisungsverfahren“ an. Anstatt die Nachbauerklärung auszufüllen, kann ich die Gebühr selbst auf einem beiliegenden Formular berechnen und überweisen. Das Formular soll ich anschließend
an die STV senden. Was will die STV damit erreichen?
Antwort: Damit will die STV wohl all jenen Landwirten die Zahlung vereinfachen, die nicht den Vordruck zur Nachbauerklärung nutzen wollen. Diese folgen damit der Empfehlung vieler Rechtsanwälte, die Nachbauerklärung nur formlos abzugeben (siehe top agrar 4/2015, S. 32). Als weitere Alternative können Sie die Gebühr selbst berechnen und überweisen. Parallel müssen Sie der STV Sorte, Menge, Fruchtart und den Züchter bzw. Sortenschutzinhaber mitteilen, damit sie ihre Überweisung dem Züchter zuordnen kann. Dies will die STV vermutlich mit dem neuen, beigelegten Formular erleichtern, um noch mehr Bauern zur Zahlung zu bewegen.